Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Bestellungen mit Versand von flüssigem Stickstoff
Bestellungen von Produkten mit flüssigem Stickstoff (die „Produkte“) von Sigma-Aldrich, Inc. oder einem verbundenen Unternehmen („Verkäufer“) durch einen Käufer unterliegen besonderen Versandbedingungen und bestimmten zusätzlichen Verkaufsbedingungen, wie nachstehend dargelegt.
BEVOR SIE EINE BESTELLUNG FÜR DIESES PRODUKT AUFGEBEN, LESEN SIE BITTE DIE IN DIESEM DOKUMENT AUFGEFÜHRTEN ZUSÄTZLICHEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. MIT DER AUFGABE EINER BESTELLUNG FÜR DIE PRODUKTE ERKLÄREN SIE (der „Kunde“) SICH MIT DIESEN ZUSÄTZLICHEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN UND AKZEPTIEREN SIE DIESE.
Anwendbarkeit. Die Annahme einer Bestellung für die Produkte durch den Verkäufer setzt ausdrücklich die Zustimmung des Kunden zu diesen zusätzlichen Geschäftsbedingungen (die „Bedingungen“) voraus. Diese Bedingungen ergänzen alle kommerziellen Vereinbarungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Standardverkaufsbedingungen des Verkäufers oder Lieferverträge zwischen dem Kunden und dem Verkäufer für den Kauf des Produkts („kommerzielle Vereinbarung“). Im Falle von Widersprüchen oder Unstimmigkeiten zwischen den Bestimmungen dieser Vereinbarung und einer geltenden Handelsvereinbarung hat diese Vereinbarung Vorrang in Bezug auf die hierin behandelten Versandbedingungen, während die Handelsvereinbarung in Bezug auf alle anderen Angelegenheiten Vorrang hat.
Versandeinheit. Für die Produkte ist die Verwendung eines speziellen Versandbehälters („Versandeinheit“) erforderlich, der sich im Besitz eines Dritten befinden kann. Für jede vom Kunden bestellte Produktlieferung zahlt der Kunde zusätzlich zu den Produktkosten Zusätzlich zu den Produktkosten hat der Kunde dem Verkäufer die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers angegebenen Versandgrundgebühren (die „Grundgebühren“) sowie alle zusätzlichen Gebühren und Aufwendungen zu zahlen, die dem Kunden im Zusammenhang mit und nach der Auftragserteilung entstehen können, wie z. B. Sonderkuriergebühren (zusammen mit den Grundgebühren als „Zahlungsverpflichtungen“ bezeichnet). Für jede Produktbestellung ist der Kunde auf eigene Kosten für alle Gebühren und Kosten (die in den Zahlungsverpflichtungen enthalten sind) für die Lieferung von Versandeinheiten zu und von den in der Bestellung des Kunden angegebenen Adressen verantwortlich.
Standardzyklus und Zyklusgebühr für Versandeinheiten. Sofern vom Verkäufer nicht in einer separaten schriftlichen Vereinbarung anders vereinbart, beträgt der Standardzyklus für eine Bestellung von Produkten unter Verwendung einer Versandeinheit 7 Werktage („Standardzyklus“). Der Kunde verpflichtet sich, für diesen Standardzyklus eine Leasinggebühr (die „Zyklusgebühr“) zu zahlen. Die Zyklusgebühr gilt ab dem Tag, an dem die Versandeinheit vom Standort des Verkäufers versandt wird. Für jede Versandeinheit, die nicht zurückgegeben wird, werden dem Kunden am Tag nach Ablauf des Standardzyklus die vollen Wiederbeschaffungskosten für die nicht zurückgegebene Versandeinheit in Rechnung gestellt.
Rechte an Versandeinheiten. Keine Bestimmung dieser Bedingungen kann so ausgelegt werden, dass sie dem Kunden Rechte, Titel oder Anteile an den Versandeinheiten überträgt. Der Kunde erkennt an und bestätigt, dass er das Recht hat, die Versandeinheiten unter der Voraussetzung, dass er diese Bedingungen einhält, vorübergehend in seinem Besitz zu behalten. Der Kunde darf die Versandeinheiten nicht abtreten oder untervermieten oder anderweitig belasten oder mit einem Pfandrecht belegen oder anderweitig Anteile an den Versandeinheiten übertragen.
Wartung und Nutzung. Der Kunde ist verpflichtet, (a) die Versandeinheiten sorgfältig und ordnungsgemäß sowie in Übereinstimmung mit allen geltenden Produktprotokollen, Richtlinien und/oder Nutzungsbeschränkungen zu verwenden, (b) die Versandeinheiten nicht für rechtswidrige Zwecke zu verwenden oder deren Verwendung für solche Zwecke zuzulassen, (c) die Versandeinheiten in keiner Weise zu modifizieren oder zu verändern, (d) die Versandeinheiten (oder deren Komponenten) nicht zurückentwickeln, zerlegen oder deren Zusammensetzung, Herstellung oder Eigenschaften ermitteln oder zu ermitteln versuchen, (e) alle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um den Verlust oder die Beschädigung der Versandeinheit sowie Verletzungen von Personen und Sachschäden zu verhindern, und (f) alle geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Zoll-, Einfuhr- und Ausfuhrgesetze und -vorschriften) einhalten. Der Kunde darf die Versandeinheiten nur für den Transport von Tiefkühlprodukten verwenden, die in der jeweiligen Bestellung für die Produkte ausdrücklich angegeben sind.
Verlust oder Beschädigung aller Versandbehälter. Der Kunde trägt während des geltenden Standardzyklus alle Risiken des Verlusts, der Beschädigung, des Diebstahls, der Zerstörung, der Pfändung, der Beschlagnahme oder ähnlicher Ereignisse in Bezug auf die Versandbehälter (jedes dieser Ereignisse wird als „Unfall“ bezeichnet), mit Ausnahme der angemessenen Abnutzung der Versandbehälter. Kein Unfall beeinträchtigt die Verpflichtung des Kunden, die Zahlungsverpflichtungen für alle Bestellungen des Produkts zu erfüllen. Sobald der Kunde Kenntnis von einem Unfall erhält, muss er den Verkäufer unverzüglich schriftlich über diesen Unfall informieren. Nach alleinigem Ermessen des Verkäufers und nach Benachrichtigung des Kunden hat der Kunde unverzüglich (a) dem Verkäufer die angemessenen Kosten für die Reparatur der betroffenen Versandeinheit (jedoch nicht mehr als den Wiederbeschaffungswert) zu erstatten oder (b) dem Verkäufer den Wiederbeschaffungswert zu zahlen, wenn eine Versandeinheit verloren gegangen ist oder die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen würden.
Rückgabe von Versandeinheiten. Bei oder vor Ablauf des Standardzyklus hat der Kunde die Versandeinheiten an die in der Bestellung angegebene Adresse zurückzugeben, frei von Ansprüchen, Pfandrechten oder Belastungen, in einem gebrauchsfähigen, leeren und sauberen Zustand ohne Beschädigungen, mit Ausnahme von angemessener Abnutzung. Die Zahlungsverpflichtungen können Gebühren und Aufwendungen umfassen, die im Falle (i) einer Verzögerung bei der Rückgabe aller Versandeinheiten über den geltenden Standardzyklus hinaus, (ii) einer Änderung (außer durch den Verkäufer) der Lieferadresse, an die die Versandeinheiten geliefert werden sollen, oder (iii) einer Änderung (außer durch den Verkäufer) des Lieferzeitpunkts für die Versandeinheiten anfallen.
Entschädigung. Der Verkäufer haftet nicht für Verletzungen, Verluste oder Verbindlichkeiten gegenüber dem Kunden oder Dritten, die sich aus (a) dem Besitz oder der Nutzung von Versandeinheiten, (b) einer Verletzung von Zusicherungen, Gewährleistungen oder Vereinbarungen gemäß diesen Bedingungen oder einer Ungenauigkeit der vom Kunden in einer Bestellung angegebenen Informationen oder (c) einer Unterlassung, in jeder Hinsicht wahrheitsgemäße, vollständige und genaue Angaben zum Inhalt der Versandeinheiten zu machen oder Informationen bereitzustellen. Der Kunde hat den Verkäufer von allen Verletzungen, Verlusten oder Haftungsansprüchen (jeglicher Art und Natur) freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus (i) dem Besitz oder der Nutzung von Versandeinheiten durch oder im Namen des Kunden oder seines Beauftragten (unabhängig von der Ursache oder Gerichtsbarkeit) (ii) der Verletzung einer Zusicherung, Gewährleistung oder Vereinbarung gemäß diesen Bedingungen oder einer Ungenauigkeit der vom Kunden in einer Bestellung gemachten Angaben oder (iii) der Unterlassung, in jeder Hinsicht wahrheitsgemäße, vollständige und genaue Angaben zum Inhalt der Versandeinheiten zu machen oder Informationen bereitzustellen.
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